Home
|
News
|
Messen
|
Über uns
|
Bestellen
excellence in informatics and telematics
Produkte
Dataplore®
Highlights
Funktionen
Einsatzgebiete
Monitoring
Online Dokumentation
Download
Bestellen
Dataplore®CMS
PM-Anbindung
Download
Bestellen
TrendFace
TrendFace Solo
Download
Bestellen
ixLoc
ixPlay
Referenzprojekt
FAQ
ixMAT
Einsatzgebiete
Anwendung
Referenzprojekt
ixSitu
System
Dentalyser
Technik / GUI
Besonderheiten
Download
Bestellen
DigiDel
System
Module
Einsatzgebiete
Was ist Telematik
D-Key
Funktionen
Download
Bestellen
Datenanalyse
Dataplore®
Dentalyser
Patientenmonitoring
Dataplore®CMS
PM Anbindung
Datenanalyse
Download
Bestellen
TrendFace Solo
Funktionen
PM Anbindung
Performance
Hilfe
Download
Bestellen
Telematik Logistik
DigiDel
System
Module
Einsatzgebiete
ixMAT
Ortung
ixLoc
ixSitu
Mobile Anwendungen
ixLoc
ixPlay
Referenzprojekt
ixMAT
Einsatzgebiete
Anwendung
Referenzprojekt
ixSitu
System
DigiDel
System
Module
Einsatzgebiete
Was ist Telematik
Bildverarbeitung
Funktionen
Technik
Einsatzgebiete
Leistungen
Dienstleistung
Analyse und Beratung
Support
Schulung
Individual-Software
Realisierung
Technik
Einsatzgebiete
Vorteile
Komplettlösungen
Projekte
Download
Dataplore®
Dentalyser
D-Key
TrendFace
Bestellen
Navigation:
AGBs und Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen sowie Vertragsabschlüsse der Firma ixellence erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch Auftragserteilung bzw. Annahme der Leistungen gelten diese AGB als anerkannt. Abweichende AGB des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für ixellence - auch ohne schriftlichen Widerspruch - unverbindlich. 2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1 Die Angebote der Firma ixellence sind hinsichtlich Preisen, Kostenvoranschlägen, Lieferterminen und sonstigem Inhalt freibleibend, sofern nicht schriftlich eine Bindungserklärung abgegeben wurde. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam oder kommen, sofern eine Auftragsbestätigung nicht erteilt wird, durch unsere Lieferung zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Kataloge etc.) sind, soweit nicht anders vereinbart, nur unverbindliche Leistungsbeschreibungen und stellen keine Grundlage für zugesicherte Eigenschaften dar; das gleiche gilt für in Prospekten und Anzeigen enthaltene Angaben. 2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere schriftliche Erlaubnis dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 3. Lieferbedingungen und Gefahrübergang 3.1 Für den Umfang der Lieferung oder sonstigen Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir behalten uns vor, auch Teillieferungen vorzunehmen. Sind diese für den Kunden bereits sinnvoll nutzbar, sind wir berechtigt, Rechnungen über diese Teillieferungen zu stellen. 3.2 Die von ixellence genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. 3.3 Verzug durch Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins tritt im übrigen erst ein, sofern der Vertragspartner ixellence eine Mahnung übersendet und darin eine angemessene Frist setzt, die je nach Umfang der übernommenen Arbeiten einen Monat bis höchstens sechs Monate beträgt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. 3.4 Verzug durch Überschreitung der vereinbarten Frist für die Lieferung tritt nicht ein, wenn ixellence auf Wunsch des Vertragspartners Änderungs- oder Ergänzungsarbeiten am Auftragsgegenstand vornimmt. 3.5 ixellence trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Lieferung oder Leistung. Der Vertragspartner trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Leistung, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Ausführung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unterbrochen wird und ixellence die bis dahin erbrachte Leistung in die Obhut des Vertragspartners gibt. Die Leistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die endgültige Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten des Vertragspartners noch nicht vollständig erfolgt ist. In sich abgeschlossene Teile der Leistung sind auf Verlangen gesondert abzunehmen. Wird die Leistung ganz oder teilweise genutzt oder verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden seitens ixellence, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Eine Nutzung der Leistung darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis seitens ixellence erfolgen. Erbrachte Teilleistungen gelten mit ihrer Nutzung als abgenommen. 3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die ixellence die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik etc. - dies gilt auch für Zulieferung durch unsere Lieferanten - hat ixellence auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ixellence, die Lieferung bzw. um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben sowie ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall besteht Anspruch auf Bezahlung der bereits ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. 4. Preise und Zahlung 4.1 Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben. Ergibt sich, daß ein Auftrag nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags von mehr als 20% ausführbar ist, so hat ixellence dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Im übrigen gilt § 650 BGB. 4.2 Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Leistung ausgestellt. Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, daß ixellence der vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 14 Tagen netto zu zahlen. 4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist ixellence berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Schadensnachweis zu fordern. 4.4 ixellence ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. 4.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Vertragspartner in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt wird, werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig und ixellence kann unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die sofortige Herausgabe ihres Eigentums verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltssache durch ixellence liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ixellence erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Ferner sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu fordern. 5. Eigentumsvorbehalt ixellence behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Vertragspartners gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts (Herausgabeverlangen) durch ixellence nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ixellence teilt dies dem Vertragspartner ausdrücklich mit. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch ixellence erlischt das Recht des Vertragspartners zur Weiterverwendung der Lieferung oder Leistung. Sämtliche vom Vertragspartner angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden. 6. Mängelrüge und Gewährleistung 6.1 ixellence macht darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. ixellence gewährleistet aber, daß die von ihr gelieferte Vertrags-Software einschließlich der Programmbeschreibungen und des Begleitmaterials im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fehlern ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, sowie die zugesicherten Eigenschaften aufweist. 6.2 Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt, soweit nicht anders vereinbart, zwölf Monate nach erfolgter Installation, sofern diese von ixellence vorgenommen wurde, ansonsten ab Lieferung. 6.3 Für Mängel haftet ixellence wie folgt: Der Vertragspartner hat die Lieferung oder Leistung einschließlich der Dokumentation innerhalb von acht Tagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit und Intaktheit der Datenträger, der Programmbeschreibung und des sonstigen Begleitmaterials, die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen sowie die zugesicherten Eigenschaften. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen ixellence innerhalb weiterer acht Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muß eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gilt die Lieferung oder Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, mit der Folge, daß die Gewährleistungspflicht entfällt. Im Falle der berechtigten und rechtzeitig erhobenen Mängelrüge ist die Firma ixellence nach ihrer Wahl zur Nachbesserung der beanstandeten Lieferung bzw. Leistung oder Ersatzlieferung berechtigt. Für die Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner ixellence die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren. Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) kann erst verlangt werden, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Die Gewährleistung entfällt hingegen, wenn der Vertragspartner ixellence keine hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung verschafft. Hierzu muß der Vertragspartner der Firma ixellence insbesondere ggf. Zugang zu seiner Hardware, auf der die gerügte Software installiert ist, gewähren. Sofern die Lieferung zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an den Lieferanten zurückzugeben ist, treffen den Vertragspartner die hierfür erforderlichen Transportkosten. 6.4 Für von ixellence nicht selbst erstellte Hardware oder Software gibt ixellence die ihr vom Lieferanten bzw. Hersteller (=Dritten) eingeräumten Gewährleistungsansprüche weiter. Eine Inanspruchnahme von ixellence kommt erst nachrangig in Betracht, sofern diese Ansprüche nicht durchsetzbar waren. 7. Haftung (Schadensersatzansprüche) 7.1 Ansprüche des Vertragspartners für sämtliche Schäden einschließlich Mangelfolgeschäden wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung, § 635 BGB (Überlassungsverträge von Individualsoftware), Verzug, Unmöglichkeit sowie unerlaubter Handlungen, die bei Abwicklung des Vertragsverhältnisses begangen werden, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen seitens ixellence, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten auf Vorsatz, grob fahrlässigem Verhalten oder auf der leicht fahrlässigen Verletzung von solchen Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In letztgenanntem Fall, bei sonstigen Erfüllungsgehilfen in jedem Fall, ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Abs.2 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein entsprechender Sicherungskopien beschränkt. 7.2 Schadensersatzansprüche wegen Rechtsmängeln (z.B. fehlende Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter) sind ausgeschlossen, sofern ixellence keine Kenntnis von dem Rechtsmangel hatte. ixellence ist aber in diesem Fall verpflichtet, den Vertragspartner in der ggf. erforderlichen gerichtlichen Abwehr zu unterstützen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind oder solche Schäden, die Dritten entstehen. Für Mangelfolgeschäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet ixellence nur dann, wenn die Zusicherung den Zweck hatte, den Vertragspartner gerade gegen derartige Schäden zu schützen. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muß. 8. Schlußbestimmungen 8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Mit ausländischen Kunden gilt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. 8.2 Abweichungen von den vorstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen zur ihrer Gültigkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch ixellence. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken. Diese Geschäftsbedingungen sind ab dem 08.01.2004 gültig und werden durch eine Fassung neueren Datums unwirksam.
Datenschutzbestimmungen
Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von uns eingehalten. Ihre Daten werden in einer Datenbank elektronisch gespeichert und im Rahmen des Vertragszwecks elektronisch verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit durch eine kurze E-Mail an info@ixellence.com widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung Ihrer Daten aus unserer Datenbank. AGB zum Newsletterversand Zwischen ixellence GmbH und Ihnen ist mit der Eintragung Ihrer Daten in die Newsletteranmeldebox ein Vertragsverhältnis entstanden. Ihnen steht daher gem. §3 FernAbsG neben dem allgemeinen Kündigungsrecht ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Abschluss dieses Teilnahmevertrages. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden der Widerrufserklärung, z.B. per E-Mail an
info@ixellence.com
. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens, sobald wir mit der Ausführung der Dienste mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen haben oder Sie dies selbst veranlasst hat, im übrigen spätestens vier Monate nach Vertragsschluss. Sowohl Sie als auch wir können die Nutzung des Newsletters mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen kündigen. Dazu können Sie auch den in jeder E-Mail angegebenen Abmeldelink verwenden. Bitte abonnieren Sie den Newsletter nur persönlich. Der Eintrag dritter Personen ist nicht zulässig und kann bei der Belästigung anderer Internetnutzer unter Umständen zu Schadenersatzforderungen führen.
AGB Download
AGBs
Kontakt
Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten unter:
Tel: +49 (0) 33 75 - 26 80 88
Fax: +49 (0) 33 75 - 50 71 80
E-Mail:
info@ixellence.com
Bestellen
Kontakt
|
Anfahrt
|
AGB
|
Impressum